Welche Versicherungen gewähren Rabatt?
Verschiedene Versicherungsarten können Prämienrabatte bei vorhandener Alarmanlage gewähren:
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichem Eigentum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ab – Möbel, Elektronik, Schmuck und andere persönliche Gegenstände. Da eine Alarmanlage das Einbruchsrisiko senkt und damit die Wahrscheinlichkeit von Schadenfällen reduziert, sind viele Versicherer bereit, niedrigere Prämien anzubieten.
Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst vor Schäden. In den meisten Kantonen ist sie obligatorisch und wird von der kantonalen Gebäudeversicherung angeboten. Je nach Kanton und Versicherung können auch hier Rabatte für Sicherheitsmassnahmen gewährt werden.
Bei Wertsachenversicherungen für besonders wertvolle Gegenstände wie Kunstwerke, Schmuck oder Sammlungen ist eine Alarmanlage oft sogar Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen werden solche Werte entweder gar nicht oder nur zu sehr hohen Prämien versichert.
Einige Versicherer bieten auch kombinierte Rabatte an, wenn mehrere Sicherheitsmassnahmen vorhanden sind – etwa mechanische Sicherungen an Türen und Fenstern zusätzlich zur Alarmanlage.
Voraussetzungen: Welche Alarmanlagen werden anerkannt?
Nicht jede Alarmanlage qualifiziert für einen Versicherungsrabatt. Die meisten Versicherer stellen spezifische Anforderungen:
VdS-Zertifizierung ist das wichtigste Qualitätsmerkmal im deutschsprachigen Raum. VdS (Vertrauen durch Sicherheit) ist eine unabhängige Prüfstelle, die Alarmanlagen nach strengen Kriterien zertifiziert. Eine VdS-Anerkennung signalisiert der Versicherung, dass das System bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt.
Die europäische Norm EN 50131 definiert verschiedene Sicherheitsgrade: Grad 1 für niedriges Risiko, Grad 2 für mittleres Risiko (Standard für Wohngebäude), Grad 3 für hohes Risiko und Grad 4 für höchstes Risiko. Für Wohngebäude wird meist mindestens Grad 2 verlangt.
Die Installation durch einen Fachbetrieb ist fast immer Voraussetzung. Selbst installierte Systeme – auch wenn sie technisch gleichwertig sind – werden von Versicherungen oft nicht anerkannt. Der Fachbetrieb muss die Installation dokumentieren und kann diese gegenüber der Versicherung bestätigen.
Ein Wartungsvertrag wird von manchen Versicherungen zusätzlich verlangt. Er stellt sicher, dass die Anlage regelmässig geprüft wird und funktionsfähig bleibt. Ohne Wartung kann ein System über die Jahre an Zuverlässigkeit verlieren.
Unsere Partnerbetriebe sind VdS-anerkannt und können alle erforderlichen Nachweise für Ihre Versicherung ausstellen.
Beispielrechnung: CHF 200–600 Prämienersparnis pro Jahr
Lassen Sie uns die mögliche Ersparnis anhand konkreter Zahlen verdeutlichen:
Beispiel 1 – Einfamilienhaus: Hausratversicherung: Jahresprämie CHF 800, Rabatt 10% = CHF 80 Ersparnis Gebäudeversicherung: Jahresprämie CHF 400, Rabatt 5% = CHF 20 Ersparnis Jährliche Gesamtersparnis: CHF 100 Über 10 Jahre: CHF 1.000
Beispiel 2 – Gehobenes Einfamilienhaus mit Wertsachen: Hausratversicherung inkl. Wertsachen: Jahresprämie CHF 2.000, Rabatt 15% = CHF 300 Ersparnis Gebäudeversicherung: Jahresprämie CHF 600, Rabatt 10% = CHF 60 Ersparnis Jährliche Gesamtersparnis: CHF 360 Über 10 Jahre: CHF 3.600
Beispiel 3 – Villa an der Goldküste: Hausratversicherung mit hoher Deckung: Jahresprämie CHF 4.000, Rabatt 15% = CHF 600 Ersparnis Gebäudeversicherung: Jahresprämie CHF 1.200, Rabatt 10% = CHF 120 Ersparnis Jährliche Gesamtersparnis: CHF 720 Über 10 Jahre: CHF 7.200
Die Ersparnis kann also einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten einer Alarmanlage ausgleichen oder sogar übersteigen.
| Szenario | Prämie/Jahr | Rabatt | Ersparnis/Jahr | Ersparnis 10 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Wohnung | CHF 600 | 5-10% | CHF 30-60 | CHF 300-600 |
| Einfamilienhaus | CHF 1.200 | 10% | CHF 120 | CHF 1.200 |
| Gehobenes EFH | CHF 2.600 | 10-15% | CHF 260-390 | CHF 2.600-3.900 |
| Villa mit Wertsachen | CHF 5.200 | 15% | CHF 780 | CHF 7.800 |
Kantonale Gebäudeversicherungen: Unterschiede
In der Schweiz gibt es je nach Kanton unterschiedliche Systeme für die Gebäudeversicherung:
In 19 Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und wird von einer kantonalen Institution durchgeführt. Diese Monopolkantone sind: AG, AR, AI, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, VD, ZG, ZH.
Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) beispielsweise bietet unter bestimmten Bedingungen Prämienreduktionen für Gebäude mit Sicherheitseinrichtungen. Informieren Sie sich direkt bei der GVZ über die aktuellen Konditionen.
Im Kanton Bern bietet die GVB verschiedene Präventionsprogramme an, die auch Einbruchschutz umfassen können.
Die SOGC (Solothurnische Gebäudeversicherung) und andere kantonale Versicherungen haben jeweils eigene Richtlinien für Sicherheitsrabatte.
In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, VS, OW für Elementar) besteht eine freie Wahl zwischen privaten Versicherern. Hier lohnt sich ein Vergleich besonders, da die Konditionen und Rabatte stark variieren können.
Wir empfehlen, sich vor der Installation einer Alarmanlage bei Ihrer Gebäudeversicherung zu erkundigen, welche Systeme anerkannt werden und welche Rabatte möglich sind. So können Sie sicherstellen, dass Sie von den Vorteilen profitieren.
So erhalten Sie den Versicherungsrabatt
Um den Versicherungsrabatt zu erhalten, sind folgende Schritte empfehlenswert:
Informieren Sie sich vor der Installation bei Ihrer Versicherung über die genauen Anforderungen. Welche Zertifizierungen werden verlangt? Muss ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden? Welche Nachweise werden benötigt?
Wählen Sie einen zertifizierten Fachbetrieb für die Installation. Achten Sie darauf, dass der Betrieb VdS-anerkannt ist und entsprechende Dokumentationen ausstellen kann.
Lassen Sie sich nach der Installation eine Abnahmebestätigung ausstellen. Diese sollte alle relevanten Details enthalten: installierte Komponenten, Zertifizierungsgrad, Datum der Installation und Kontaktdaten des Fachbetriebs.
Melden Sie die Installation Ihrer Versicherung schriftlich. Legen Sie alle Nachweise bei und fordern Sie eine Anpassung Ihrer Prämie an.
Schliessen Sie einen Wartungsvertrag ab, falls Ihre Versicherung dies verlangt. Dieser stellt sicher, dass Ihre Anlage regelmässig geprüft wird und im Schadensfall keine Einwände gegen die Funktionsfähigkeit erhoben werden können.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Im Schadensfall kann die Versicherung Nachweise verlangen.
Bei der kostenlosen Vor-Ort-Beratung informieren wir Sie gerne über die Anforderungen Ihrer Versicherung und stellen alle notwendigen Dokumentationen bereit.